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Die Bundesregierung will im Einklang mit dem Mandat u. a. die nachhaltige Entwicklung als maßgebliches Verhandlungsziel durchsetzen. Sie will hohe Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und Datenschutzstandards im Einklang mit geltendem Recht sicherstellen. Sie will die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge und übrigens insbesondere auch die kulturelle Vielfalt in Europa schützen und - da gibt es einen Hauptkonfliktpunkt - sie ist - und das war schon die alte Bundesregierung - sie ist der Überzeugung, dass wir zwischen zwei entwickelten Demokratien und Rechtsstaaten, Europa und den Vereinigten Staaten, dass wir keine besonderen Investitionsschutz-abkommen brauchen, die immer in Gefahr sind, die verfassungsrechtliche Grundordnung und auch die Freiheit des Gesetzgebers auf beiden Seiten der Verhandlungspartner zu beeinträchtigen. In den Verhandlungen geht es auch um grundlegende Legitimationsfragen. Werden die Rechte und Fähigkeiten von demokratisch gewählten Regierungen das Allgemeinwohl und die eigene Rechtsordnung zu schützen, eigentlich durch ein solches Freihandelsabkommen eingeschränkt, oder kann man diese Sorge berechtigt abwenden und abwehren? Können die Bürgerinnen und Bürger noch freie politische Grundsatzentscheidungen treffen, ohne Klagen von ausländischen Firmen fürchten zu müssen, die ihre Investitionen durch eine Veränderung der Politik in Gefahr sehen?
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Warum macht er das? |
Verstehen kann es offensichtlich niemand, und er selbst verteidigt sich zwar offensiv und polemisch, erklärt aber niemals die Gründe für diese Kehrtwendung.
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